
Segel + Yachtschule Südwest



Bootsscheine
Sportbootführerschein Binnen Motor
Es ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor bis zu 20 m "Länge über Alles" auf allen Binnenschifffahrtsstraßen der BRD, vorgeschrieben für Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 KW (10,2 PS) bei Verwendung eines Elektromotors im Betrieb S1 (Dauerbetrieb).
In allen Staaten in denen eine Führerscheinpflicht besteht, wird der SBF im Geltungsbereich Binnen mit der Antriebs-art Motor anerkannt.
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Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16 Jahre, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Ärztliches Attest (Vordruck), 1 Lichtbild, Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis.
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Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur Prüfung komplett (1 Woche vor Prüfung) vorliegen.
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Lehrgangsort:
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Theorie:
Die theoretische Ausbildung findet in 7656 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt. -
Praxis:
Sportboothafen des MYC Greffern. Der Sportboothafen liegt rechtsrheinisch in Greffern. -
Anmerkung:
Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde.
Lehrgangsdauer:
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Theorie:
An 9 - 10 Abenden Wochentags = ABENDKURS -
Praxis:
Alle praktischen Übungsfahrten finden nach vorheriger Vereinbarung (Terminabsprache) statt.
Lehrgangsstoff:
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Theorie:
Gesetzeskunde und sonstige rechtliche Belange, Verbandsrecht, Yachtführung und Yachtbedienung, Seemännische Arbeiten und Knoten, Wetterkunde, Motorenkunde und -manöver sowie Umweltschutz. -
Praxis:
Es werden alle Kenntnisse vermittelt, die zum sicheren Führen eines Motorbootes auf Binnenrevieren notwendig sind. Entsprechend den Vorgaben des DMYV / DSV sowie den Richtlinien des BMVI.
Prüfungen:
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Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen (zwingend) an einem Tag.
Die theoretische Prüfung findet als Single-Choice-Fragebogen statt; in der praktischen Prüfung werden zuvor trainierte Manöver einem Prüfer vorgefahren, dieser bewertet die entsprechenden Manöver.
(schriftlich = zwingend, praktisch = zwingend)
Lehrgangsgebühren:
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Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.