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Bootsscheine

Sportseeschifferschein (SSS)

Der "Sportseeschifferschein" (SSS) ist eine essenzielle und amtlich anerkannte Qualifikation für Kapitäne von Yachten und Traditionsschiffen zwischen 15 und 25 Metern Länge. Dieser Schein ist insbesondere in der gewerblichen Sportschifffahrt unerlässlich, wenn es um das Führen von Ausbildungsyachten geht. Der Geltungsbereich des SSS erstreckt sich weltweit über küstennahe Seegewässer bis zu einer Entfernung von 30 Seemeilen von der Küste. Dazu zählen die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Ärmelkanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Diese Lizenz ist ideal für erfahrene Skipper, die in diesen anspruchsvollen und vielfältigen Gewässern sicher navigieren möchten. Sie bestätigt umfangreiche Kenntnisse in Navigation, Seerecht und Seemannschaft.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre, SBF See bzw. SKS, Nachweis über 700 sm oder 1000 sm nach Erwerb des Sportbootführerschein See bis zur praktischen Prüfung.
    Mindestens 500 sm vor theoretischen Prüfung.

 

Lehrgangsort:

  • Theorie:
    Die theoretische Ausbildung findet in 76456 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.

  • Praxis:
    Ausbildung erfolgt bei einem unserer Ausbildungs- und Prüfungstörns. (siehe jeweils aktuelles Törnprogramm)

 

Lehrgangsdauer:

  • Empfohlen werden ca. 100 – 120 Unterrichtsstunden! (Diese aufgeteilt in unten aufgeführte Stoffgebiete):

 

Lehrgangsstoff:

  • Navigation (klassisch und Funknavigation, GPS und Radar) und Gezeitenkunde, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft.

 

Prüfungen:

  • Theorie:
    Die Prüfungen können in oben aufgeführten Sachgebieten als Teilprüfungen abgelegt werden. Sie finden an verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland statt. (Termine und Orte auf Anfrage bei uns).

  • Praxis:
    siehe Punkt Lehrgangsort Praxis.

 

Lehrgangsgebühren:

  • Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.

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